Gericht gibt Zeugen Jehovas teilweise recht
KNA meldet: Das Bundesverfassungsgericht gab JZ im Streit um die Körperschaftsrechte im Stadtstaat Bremen teilweise Recht. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts erklärte in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss eine Passage der bremischen Landesverfassung für verfassungswidrig… In Bremen hatte die Bürgerschaft es abgelehnt, den Zeugen Jehovas – wie zuvor in 13 anderen Bundesländern – den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zuzuerkennen. Der Zweite Senat monierte, dass die Landesverfassung die Entscheidung ohne zwingende Gründe dem Parlament, also der Bürgerschaft, überlassen habe. Nach Mehrheitsmeinung des Gerichts hätte entsprechend der Gewaltenteilung die Verwaltung des Stadtstaates über den Antrag befinden müssen.
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